Rückgaberecht/ Korkwein
Bei sachgemässer Lagerung und Behandlung sowie unter Berücksichtigung der Trinkreife, gewährt Amarela gegen Vorweisung der Rechnungsquittung ein Rückgaberecht für Weine, die in den letzten zwei Jahren gekauft wurden. Jeder Wein, der nicht hält, was er verspricht, wird während dieser Frist von Amarela diskussionslos zurückgenommen und ersetzt.
Die Flasche eines Zapfenweines muss bei der Rückgabe zu dreiviertel voll sein. Der Originalzapfen muss ebenfalls mit der Flasche retourniert werden. Nach Rücksprache mit Amarela, können Sie nur den zu beanstandenden Korken in Klarsichtfolie eingewickelt retournieren. Der Kork wird einem Labor zur Überprüfung weitergereicht. Nach der Überprüfung und positivem Bescheid, wird Ihnen eine Ersatzflasche zugesandt. Weinflaschen oder Korken die vor mehr als 10 Tagen entkorkt wurden, können nicht ersetzt werden. Das Kaufdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.